Bebauungsplan

Auf Basis des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplanes regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Verkehrserschließung und die Ausgestaltung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Mindestmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

In der Stadt Krems ist der Bebauungsplan nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern für abgrenzbare Teilbereiche als sogenannte Teilbebauungspläne verordnet. Eine Übersicht über die Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne finden Sie als Download.

6. Änderung des Teilbebauungsplanes KG Krems, Abschnitt 2 – Mitterau, Öffentliche Auflage

6. Änderung des Teilbebauungsplanes KG Krems, Abschnitt 2 – Mitterau, Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat der Stadt Krems an der Donau beabsichtigt gemäß §§29 – 34 NÖ Raumordnungs-gesetz 2014, StF: LGBI. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, eine Änderung des Teilbebauungs- planes KG Krems, Abschnitt 2 – Mitterau. 

Der Entwurf zur Änderung des Teilbebauungsplanes liegt von 16.05.2024 bis 27.06.2024 im Service Center Bauen, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13, zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagesfrist kann zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung genommen werden. 

Bei der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Stellungnahmen besteht nicht. 

Alle in den Auflageunterlagen integrierten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen zum Erläuterungsbericht und Plandarstellungen zur Änderung) stehen Ihnen hier online zur Verfügung: 

6. Änderung des Teilbebauungsplanes KG Krems, Abschnitt 2 – Mitterau Auflageunterlagen: 

Möglichkeit zur Stellungnahme

Auskünfte zur 6. Änderung des Teilbebauungsplanes KG Krems, Abschnitt 2 – Mitterau, (Tel. 02732/801-402) oder per E-Mail (stadtentwicklung@krems.gv.at)

Einsichtnahme in die 6. Änderung des Teilbebauungsplanes KG Krems, Abschnitt 2 – Mitterau: Online oder am Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Bertschingerstraße 13. Parteienverkehrszeiten: Mo bis Fr 8-12 Uhr, sowie Di 13-16 Uhr.